Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Lena Koschmieder nachfolgend Hebamme genannt.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem
GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des
Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der / des (Name der Einrichtung) sind die Leistungen der
von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener
Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und
die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die
entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen
wurde, z.B.
• Laboruntersuchungen, Kurse, Servicepauschale bei EMH...
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über
die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und
acht Wochen nach der Geburt
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der
leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der
Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der
leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten
Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung
verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen
Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch
genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3
dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in
Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als
Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der
Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung2
. Die Leistungsempfängerin
ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer
Krankenversicherung zu klären.
Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung
der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des
Ergänzungsvertrages.
(4) Präventionskurse
Die Kosten von 150 € für den Präventionskurs sind von der Teilnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu bezahlen.
Die Teilnehmerin erhält zum Kursende eine Teilnahmebestätigung mit der sie den Betrag bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen kann. Die Hebamme ist nicht verantwortlich für die Regelung der Kostenübernahme. Sie empfiehlt dies vorab mit der Krankenkasse zu klären.
(5) Partnergebühr Geburtsvorbereitungskurs
Für die Teilnahme der Partner*in wird eine Teilnahmegebühr für den Wochenendkurs in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist nach Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, auf jeden Fall jedoch vor Kursbeginn.
Diese Gebühr ist binnen der angegebenen Frist, VOR Kursbeginn zu entrichten. Sollten Partner*in / Begleitperson am Kurstag verhindert sein, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund keine Teilnahme erfolgte. (Ausnahme: Geburt des Kindes).
(6) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet
werden.
(7) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist
ausgeschlossen.
(8) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme
vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6. Stornierung von Kursen
Nach Anmeldung kann der Kurs innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach ist der volle Betrag fällig. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund der Kursplatz abgesagt wird. (Ausnahme: Geburt des Kindes bei Schwangerschaft) Sollte ein Ersatz für den Kursplatz von der Klientin gefunden werden, kann die Gebühr rückerstattet werden.
6. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten in Kraft mit Anmeldung bei der Hebamme über die Homepage oder bei ihr persönlich (dann erfolgt die Zustellung der AGB per Mail).
7. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche
Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Ergänzung:
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr – 17:00 Uhr, Wochenende u. feiertags nur im Notfall - nur für Betreute
Außerhalb dieser Zeiten, sowie bei Nichterreichbarkeit, ist die Geburts- oder Kinderklinik, Kinder- oder Frauenarzt/ärztin oder ggf. der Rettungsdienst zu verständigen.
Termine nur nach Vereinbarung.
Terminvereinbarung / Terminabsage
Termine in der Praxis werden mündlich oder online über https://koschmieder.hebamio.de/termine vereinbart, Hausbesuche mündlich, per Mail oder SMS. Nach Terminvergabe erfolgt eine Bestätigung per Mail.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.